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Die allgemeine Energiekompetenz im Primärrecht der Europäischen Union
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die internen Maßnahmen und Politiken der Union um einen selbständigen Titel «Energie» ergänzt. Obwohl die Notwendigkeit der supranationalen Wahrnehmung energiepolitischer Aufgaben schon früh erkannt wurde, fehlte bislang das entsprechende rechtliche Instrumentarium. Mit Art. 194 AEUV existiert nun erstmals eine Rechtsgrundlage, die eine umfassende, bereichsübergreifende Energiepolitik auf europäischer Ebene ermöglicht. Die inhaltliche Analyse ...

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